Unsere Dienstleistungen

Das ist ein weites Feld. Wir sind durch die vielen Spezialkenntnisse unserer Experten breit aufgestellt. Fragen Sie uns nur, meistens können wir helfen. Wenn wir selbst einmal nicht weiter wissen oder die Frage nicht in unsere Kompetenz fällt, kennen und vermitteln wir Partner, die sich damit auskennen!

Unsere Beratung - Ihr Vorteil

Natürlich wissen Sie Bescheid über Ihr Geschäft. Manchmal jedoch…

  • gibt es einfach nicht genug Zeit, ständig alle neuen Vorschriften zu beobachten. Und keine Lust! Das verstehen wir gut.
  • braucht es externe Verstärkung - zum Beispiel zum Nachweis der eigenen Aktivitäten gegenüber Behörden.
  • wollen Sie sicher gehen - beispielsweise durch ständige Qualitätskontrolle.
  • gibt es nur gelegentlich regulatorische Fragen zu klären - und die nötige Expertise ist im Unternehmen nicht verfügbar.

In allen diesen Fällen ist „outsourcing” ratsam. Wir sind für Unternehmen da, die so groß sind, dass sie etwas tun müssen, und so schlank, dass sie dazu nicht eigene Stäbe vorhalten.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Selbstverständlich behandeln wir Ihre Informationen vertraulich. In einem Erstgespräch wird geklärt, ob und wie wir etwas für Sie tun können. Die Beratung selbst wird auf Honorarbasis abgerechnet. Laboruntersuchungen führen wir entweder selbst durch oder wir kennen oder suchen für Sie das passende Speziallabor. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot. Wir führen auch ständige Beratung und Qualitätskontrolle auf Vertragsbasis durch und bieten ein Qualitätssiegel an.

Birne und Glühlampe

Kontakt

Neckarstraße 14
64283 Darmstadt

Tel.: 06151/24090

info@ba-lebensmittel.de

Beratung rund um Lebensmittel

Wir prüfen Produktaufmachung, Zusammensetzung und korrekte Kennzeichnung - am besten, bevor die Etiketten gedruckt werden!
Wir erstellen Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen.

Wir unterstützen Sie bei Beanstandungen im Lebensmittelbereich und helfen, Reklamationen zu beurteilen.

Wir helfen Ihnen mit Argumentationen und Stellungnahmen bei der Kommunikation mit Behörden.

Wir wissen, was beim Import von Lebensmitteln gefordert ist – beim Import aus Drittländern außerhalb der EU trägt der Importeur die gleiche Verantwortung wie ein Hersteller! Aber was soll er da machen?

Und natürlich helfen wir Ihnen, Rückstandsanalysen und Kontaminations­prüfungen durchzuführen – nicht mehr und nicht weniger als die genau für Ihr Lebensmittel notwendigen.

Getränke und rote Paprika - wir prüfen Ihre Lebensmittel.

Hygiene, HACCP, Eigenkontrolle: bekannt und etabliert

Im Zusammenhang mit Audits, zum Beispiel zur Zertifizierung nach dem IFS, bei behördlichen Überprüfungen, bei Umstellungen in der Produktion, bei Neuaufnahme eines Produkt– oder Geschäftsbereiches - da ist das System zu überprüfen oder neu einzurichten. Und oft ist das im laufenden Betrieb nicht zu schaffen. Da helfen wir Ihnen!

Häufig fallen uns bei der Gelegenheit weitere Verbesserungsmöglichkeiten auf. Wir führen in Ihrem Auftrag regelmäßige Betriebs­begehungen durch und machen Verbesserungsvorschläge. Wir erstellen und begleiten In-house–Schulungen zu Personal– und Betriebshygiene. Wir ermitteln mit Ihnen die relevanten Prüfparameter für HACCP Kontrollpunkte und für die Eigenkontrolle – und führen die Prüfungen für Sie durch, wenn Sie das wünschen.

Abgrenzungsfragen - worüber reden wir eigentlich?

  • Ist mein Produkt ein Lebensmittel – oder ein Nahrungsergänzungsmittel, Functional Food, Novel Food, Arzneimittel oder Medizinprodukt?
  • Gebrauchschemikalien: Handelt es sich Wasch– oder Reinigungsmittel, Kosmetika, Desinfektionsmittel, Biozidprodukte, Medizinprodukte oder Arzneimittel?

Wenn Sie ein Produkt zum Beispiel als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen wollen, ist es sinnvoll zu prüfen: Gibt es alternative Zuordnungen? Welche Bestimmungen gelten für die verschiedenen möglichen Zuordnungen? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Was bedeutet das für mein Produkt?

Von uns geprüfte Bedarfsgegenstände

…sind hauptsächlich solche im Kontakt mit Lebensmitteln, im Einsatz als Betriebshilfsstoffe oder im Körperkontakt: Kosmetik – auch beruflicher Hautschutz, Reinigungs– und Desinfektionsmittel, Spielwaren oder Lebensmittelverpackungen.

Unser Labor

Unser mikrobiologisches Labor ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Untersuchungen auf pathogene Mikroorganismen und chemische Untersuchungen, die nicht bei uns nicht etabliert sind, führen wir bei Bedarf in Zusammenarbeit mit zertifizierten Fachlaboren durch.

Unser Angebot:

  • Qualitätskontrolle
  • Nährwertanalysen
  • Chemische Untersuchungen auf Einzelsubstanzen
  • Mikrobiologische Untersuchungen
  • Rückstandsanalysen – Toxine, Allergene, Pestizide, Farbstoffe
  • Trinkwasseruntersuchungen
Spülmittel, Klebstoff, Birne.

Chemikaliengesetzgebung

Wenn Sie Chemikalien einsetzen oder gar herstellen oder handeln: die EU–Chemikalienverordnung REACH, die EU–Kennzeichnungsverordnung (CLP beziehungsweise GHS) und das deutsche Chemikaliengesetz, insbesondere die Regelungen zu Bioziden (wichtigste Gruppe: Desinfektionsmittel) sind für Sie relevant – und uns bekannt!

Zulassungsfragen

Nicht alles braucht eine Zulassung – aber wenn doch, wir helfen bei der…

  • Anmeldung von Wasch– und Reinigungsmitteln
  • Anmeldung von Kosmetika
  • Zulassung von Biozidprodukten
  • Zulassung von Arzneimitteln
Shampoo und Spülmittel, Vitamintabletten und Tomate.